PhotonGuard

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen PhotonGuard (Piotr Dykszak, nachfolgend „PhotonGuard") und Unternehmen (§ 14 BGB) über Dienstleistungen im Bereich Laserschutz, insbesondere Gefährdungsbeurteilungen, Vor-Ort-Audits und Leistungs-/Energiemessungen an Lasersystemen. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern; eine Beauftragung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn PhotonGuard ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Verbindliche Angebote von PhotonGuard sind ab Ausstellungsdatum 14 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Preislisten, Preisübersichten und sonstige vorab übermittelte Preisinformationen sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder per E-Mail erklärte Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber zustande.

Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot (z. B. Audit, Audit mit Messung, oder ausschließlich Messung). Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform (E-Mail genügt) und werden gesondert vergütet.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass PhotonGuard Zugang zu den zu prüfenden Anlagen und Bereichen erhält, benennt einen fachkundigen Ansprechpartner vor Ort und stellt notwendige Unterlagen (z. B. Typenschilder, Betriebsanleitungen, bestehende Gefährdungsbeurteilungen) rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

3. Termine und Absagen

Termine werden zwischen PhotonGuard und dem Auftraggeber einvernehmlich vereinbart. Sagt der Auftraggeber einen bestätigten Termin weniger als 2 Werktage vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab oder wird PhotonGuard der Zugang vor Ort nicht ermöglicht, kann die vereinbarte Anfahrtspauschale sowie bereits entstandener Aufwand in Rechnung gestellt werden.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Leistung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Erstellte Dokumentationen und Berichte werden dem Auftraggeber nach vollständigem Zahlungseingang zur Nutzung für den vereinbarten Zweck überlassen.

5. Haftung und Gewährleistung

PhotonGuard haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und Messung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und der bei der Begehung vorgefundene Zustand der Anlagen. Werden nachträglich Mängel an der gelieferten Dokumentation festgestellt, die auf einem Fehler von PhotonGuard beruhen, wird kostenfrei nachgebessert. Für Schäden, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen, haftet PhotonGuard nicht.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

PhotonGuard behandelt alle im Rahmen der Beauftragung erhaltenen technischen und betrieblichen Informationen des Auftraggebers vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von PhotonGuard.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.